Tag des deutschen Bieres: Ein Hoch auf das Reinheitsgebot

Bierwissen

Am 23. April wird der Tag des deutschen Bieres gefeiert und damit das Reinheitsgebot. Die Mönchshof Biere zeigen, wie viel Vielfalt sich aus den vier erlaubten Zutaten zaubern lässt.

Einmal im Jahr wird der Tag des deutschen Bieres gefeiert – auch bei Mönchshof. Erinnert wird dabei an das Reinheitsgebot von 1516, zu dem wir uns voll und ganz bekennen. Denn zuvor, im Mittelalter, konnte man schon mal Ruß, Kreidemehl, Stechapfel, dubiose Kräuter oder Fliegenpilze im Bier diverser Brauereien finden. Na prost! Seit gut 500 Jahren dürfen zum Glück nur noch Wasser, Malz und Hopfen beim Brauen verwendet werden. Die Hefe hatte man ursprünglich als Zutat übrigens noch nicht auf dem Zettel. Man wusste eigentlich gar noch nichts von diesem Nebenprodukt der Bierherstellung. Und mehr als die heute nach dem Reinheitsgebot zulässigen vier Grundzutaten braucht es für ein gutes Bier tatsächlich nicht (unsere Überzeugung)! Immerhin lassen sich daraus tausende von Aromen und Geschmacksrichtungen zaubern. Somit fehlt es auch garantiert nicht an Abwechslung, wie unsere breite Mönchshof Vielfalt zeigt. Gerade der Aromahopfen mit seinen unzähligen Ausprägungen ist in letzter Zeit immer mehr in den Fokus gerückt. Aber auch das Brauwasser, die verschieden gedarrten Malze, die nun bekannten verschiedenen Hefen und viele andere Einflussmöglichkeiten (wie die Form des Sudkessels o.ä.) erlauben nahezu unendliche Variationen. So wird es im Glas garantiert auch nicht langweilig.

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